Für Betreuungsassistenten – auch Alltagsbegleiter genannt – sind Einfühlungsvermögen und Kreativität die Basis im Beruf. Jeder Betreute ist anders, jede Beschäftigung ist durchdacht und auf die Bedürfnisse der Senioren ausgerichtet. Diese vielfältigen Möglichkeiten innerhalb der Alltagsbegleitung machen die Arbeit mehr als abwechslungsreich. Doch was sollten Sie wissen, wenn Sie sich für eine Karriere als Betreuungskraft entscheiden?
Als Betreuungsassistent sind Sie auf vielfältige Art im Einsatz. Ob bei Spaziergängen, in der Freizeitgestaltung oder auch im Gespräch: Für Senioren oder Menschen mit Behinderung oder anderen Erkrankungen stellen Sie eine große Bereicherung im Alltag dar. Denn oftmals ist das Leben im Alter oder mit einer Krankheit schwer und voller Mühen. Sie als Betreuungskraft bringen Abwechslung und Farbe in den Alltag Ihrer Betreuungskunden. Diese freuen sich über Gesellschaft und gemeinsame Stunden mit jemandem, der sich ihrer annimmt. In Betreuungsassistenten finden Senioren wichtige und kompetente Ansprechpartner. Denn durch die Ausbildung zur Betreuungsfachkraft haben Sie besondere Qualifikationen erworben.
Der Paragraph 43b des SGB XI regelt die Rolle von Betreuungsassistenten: Sie sind in dieser Position dafür zuständig, Betreute durch Beschäftigungsübungen zu aktivieren, zu motivieren, zu betreuen und vor allem zu begleiten. Besonders für Menschen mit Demenz oder anderen Erkrankungen ist diese nicht-pflegerische Unterstützung wertvoll. Doch was ist die Voraussetzung für die Arbeit als Betreuungsassistent?
Die Arbeit mit älteren Menschen und Betreuungskunden mit Demenz oder einer Behinderung erfordert viel Fingerspitzengefühl. Als Betreuungsassistent sind Sie eine wichtige Person im Leben dieser Menschen – Sie geben Ihnen Halt und unterstützen Sie, wo Sie können. So tragen Sie einen großen Teil zur Lebensqualität der Betreuten bei.
Für die Arbeit als Alltagsbegleitung ist es daher nötig, eine entsprechend hohe Sozialkompetenz mitzubringen. Denn hier zählt nicht nur Köpfchen, sondern vor allem auch ganz viel Herz.
Eine einheitliche Bezeichnung für den Beruf gibt es nicht. Die Bezeichnungen „Betreuungsassistent“ und „Alltagsbegleiter“ werden am häufigsten verwendet. Doch auch „Alltagsbetreuer“, „Betreuungsfachkraft“ oder auch nur „Betreuungskraft“ sind für die Qualifizierung richtig. All diese Bezeichnungen fallen in ihrer rechtlichen Grundlage unter die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b und 53c SGB XI.
Die Ausbildung können Sie sowohl als Berufsanfänger als auch als Quereinsteiger absolvieren. In einem Praktikum zu Beginn und gegen Ende der Qualifikation lernen Sie Ihre Aufgaben in der Praxis kennen. Zwischen diese Praxisphasen sind theoretische Blöcke geschaltet, in denen Sie wichtiges Wissen rund um
Nach 160 bis 240 Unterrichtsstunden schließen Sie die Ausbildung oder Weiterbildung zur Betreuungskraft mit zwei Prüfungen ab: einer theoretischen und einer praktischen. Wenn Sie dann als Präsenzkraft eingesetzt werden, haben Sie also genaue Kenntnisse darüber, welche Tätigkeiten Sie erwarten und wie Sie diese bewältigen. Vor der Ausbildung zum Alltagsbegleiter sollten Sie sich zunächst mit den formalen und persönlichen Voraussetzungen auseinandersetzen. Nur so können Sie entscheiden, ob dies für Sie der richtige Weg ist.
Für eine Ausbildung als Alltagsbegleiter gibt es nicht viele „formelle“ Dinge, die Sie vorweisen sollten. Schulische Leistungen stehen bei der Qualifizierung im Hintergrund – worauf es hauptsächlich ankommt, ist eine herzliche Art.
Dennoch sollten Sie vor dem Karrierestart als Alltagsbetreuer folgende Checkliste abhaken können:
Die Voraussetzungen zur Ausbildung als Betreuungsassistent sind nur in Richtlinien festgelegt. Je nach Ausbildungseinrichtung können die Anforderungen daher abweichen.
Als Betreuungsfachkraft sind Sie eine wichtige Unterstützung für Ihre Betreuungskunden. Gleichzeitig arbeiten Sie in engem Kontakt mit den Pflegekräften. Damit jedoch nicht nur andere von Ihrem Beruf profitieren, sondern auch Sie selbst, ist eine empathische und vor allem selbstreflektierte Art unabdingbar. Im Vordergrund steht hier vor allem vor allem Achtsamkeit. Nicht nur im Umgang mit anderen Menschen, sondern auch mit sich selbst. So nehmen Sie nicht alle Geschehnisse von der Arbeit mit nach Hause und können sich im Privaten vom Berufsalltag distanzieren.
Die folgenden Charaktereigenschaften sind hilfreich, wenn Sie eine Aus- oder Weiterbildung als Betreuungsfachkraft in Erwägung ziehen:
Die Aufgaben als Betreuungsfachkraft sind anspruchsvoll. Doch wenn Sie sich mit den oben genannten Eigenschaften wiedererkennen, dann sind Sie mehr als geeignet, Senioren zu betreuen und zu begleiten.
Das Gehalt sollte für Sie dabei nicht im Vordergrund stehen. Wie viele Berufe im sozialen Bereich verdienen Sie als Alltagsbegleiter unterdurchschnittlich: Zwischen 1.700 und 2.400 Euro brutto werden Sie nach dem Berufseinstieg pro Monat bei einer Vollzeittätigkeit verdienen.
Auch wenn Sie als Betreuungsfachkraft meist in der Altenbetreuung eingesetzt sind: Die klassische „Altenpflege“ gehört nicht zu Ihrem Aufgabengebiet. Hierfür sind in den Einrichtungen die Pflegekräfte zuständig. Zu Ihren Aufgaben gehören die Begleitung sowie die Gestaltung des Betreuungsangebots – also vor allem das soziale Miteinander.
Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten fallen in den Kompetenzbereich der Pflegekräfte: oftmals ist dies für Ihre Betreuungskunden schwer zu verstehen.
Doch als Betreuungsfachkraft wissen Sie, wo Ihre Stärken liegen und was zu Ihrem Aufgabenbereich gehört:
DOs – das ist meine Aufgabe als Betreuungskraft | DON’Ts – das ist Aufgabe der Pflegekräfte |
Aktivierung der Betreuungskunden: Ballspiele, Gedächtnisübungen oder Erinnerungsalben anschauen – hier kennen Sie sich aus! | Toilettengang oder Waschaktion: im Badezimmer haben Sie sehr selten eine Aufgabe |
Spaziergänge, Ausflüge oder kleine sportliche Aktivitäten: Sie verbringen mit den Betreuungskunden gemeinsame Stunden | Schmerzen oder Verletzungen: die medizinische Versorgung liegt nur im Ernstfall in Ihrer Verantwortung |
Freizeitgestaltung – ob Bastelaktionen, gemeinsames Lesen oder Backen für einen besonderen Anlass. Hier setzen Sie Ihre Ideen um! | Hunger oder Durst? Auch von Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten oder Ähnlichem sollten Sie absehen. |
Gespräche oder Begegnungen: Ihnen als Kommunikationsprofi fällt das nicht schwer | Erledigen Sie vermehrt Aufgaben im Haushalt des Betreuten? Das gehört nicht zu Ihrem Aufgabengebiet. Für diese Tätigkeiten sind ambulante Pflegedienste zuständig. |
Da es in der Betreuung älterer Menschen viele aneinander anknüpfende Berufsbilder gibt, kann das die Betreuten schnell verwirren. Besonders Senioren mit Demenz oder anderen Erkrankungen tun sich schwer mit der Differenzierung. Dennoch liegt es an Ihnen, den Senioren zu vermitteln, wofür Sie als Alltagsbegleiter da sind – und welche Aufgaben die Pflegekräfte übernehmen.
Die Tabelle oben zeigt es Ihnen schon: Als Betreuungsassistent sind Sie einerseits eine Vertrauensperson für die Senioren. Dinge, die deren Alltag bereichern und verschönern sind für Sie andererseits auch Beruf(ung). In diesem Bereich kennen Sie sich aus – und können damit Ihre Betreuungsleistungen optimal erbringen.
Dies kann zum Beispiel in einer Einzelbetreuung geschehen und sehr individuell auf eine Person abgestimmt sein. Dort können Sie spezifisch auf Interessen des Betreuten eingehen oder einen bestimmten Bereich trainieren, in dem Schwächen bestehen. So zum Beispiel Ballspiele bei motorischen Schwierigkeiten.
Aber auch in der Gruppe sind Sie als Betreuungskraft perfekt aufgehoben: In großer Runde sind Sie der Spezialist dafür, den Austausch anzuregen, die Senioren zu mobilisieren und dabei alle anzusprechen. Auch hierfür kennen Sie die richtigen Formen: Gesellschaftsspiele, ein Lesekreis oder Bastelangebote sind eine tolle Möglichkeit, eine Gruppe geschlossen zu betreuen und jedem einzelnen schöne Stunden zu schenken. Abwechslungsreiche Wochenpläne helfen Ihnen bei der Gestaltung eines vielfältigen Beschäftigungsangebots.
Ihre Arbeit variiert nicht nur durch die vielen unterschiedlichen Menschen, mit denen Sie täglich arbeiten. Was genau Sie tun, hängt auch davon ab, wo Sie im Einsatz sind. Eine wesentliche Rolle spielt, ob Sie in einer Tagesbetreuung oder in einer Pflegeeinrichtung für Demenzkranke tätig sind. Besonders bei Betreuungskunden mit Demenz ist die Erkrankung sowohl für sie selbst als auch die Angehörigen belastend. Hier leisten Sie im Rahmen der Angehörigenarbeit einen wichtigen Beitrag zum Wohlergehen aller.
In Pflegeheimen ist Ihr Einsatz oft durch den rechtlichen Anspruch gedeckt. Doch in der Tages- oder ambulanten Pflege kann dies schwieriger sein. Denn Ihre zusätzlichen Betreuungsleistungen müssen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Hier kann zum Beispiel der Pflegegrad eine Rolle spielen.
Das Pflegestärkungsgesetz aus dem Jahr 2015 spielt auch für Sie als Betreuungsassistent eine große Rolle: Durch die Gesetzesänderung haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine Betreuung durch einen Alltagshelfer. Diese Betreuungsleistungen werden meist von der Pflegekasse übernommen. Dabei kommt es jedoch auf den Pflegegrad der Betreuten an.
In Pflegeeinrichtungen werden Betreuungsassistenten zusätzlich zu den Pflegekräften eingesetzt. Hierbei übernimmt die Pflegekasse die Kosten: für jeweils 20 Bewohner und Pflegebedürftige kann eine Betreuungsassistentin oder ein Betreuungsassistent eingesetzt werden.
Interessant: Auch in der ambulanten Pflege ist die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse möglich. Bei Senioren mit Pflegegrad 2 oder höher übernimmt die Pflegekasse bis zu 2.418 Euro pro Jahr.
Als Betreuungskraft haben Sie vielfältige Aufgaben: Freizeitgestaltung, Aktivierung und Begleitung Ihrer Betreuungskunden sind nur ein kleiner Teil des facettenreichen Berufsbilds. Als Alltagshelfer sind Sie in Pflegeheimen, in Tagespflegen und auch ambulant im Einsatz.
In der Altenbetreuung schaffen Sie je nach Bedürfnissen und Präferenzen der Senioren Freude und Abwechslung. Pflegerische Tätigkeiten – wie die Verabreichung von Medikamenten oder Unterstützung bei der Essenseinnahme – gehören jedoch nicht zu Ihrem Aufgabengebiet.